Nicht ohne Grund wird die Entscheidung zum Wechsel in die private Krankenversicherung als eine Entscheidung für das Leben bezeichnet, denn so einfach, wie von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung gewechselt werden kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.
Dabei hat sich der Gesetzgeber selbstverständlich auch etwas gedacht. Wer in jungen Jahren von den niedrigen Kosten der privaten Krankenversicherung profitiert, der soll nicht ohne Weiteres, wenn es sich die persönliche Situation zu seinen Ungunsten verändert, wieder in die gesetzliche Versicherung wechseln und dann wieder von der Solidargemeinschaft profitieren können. Deshalb sollte dieser entscheidende Schritt wirklich immer wohl überlegt sein. Es geht nicht um einige Hundert Euro, die heute gespart werden können, es geht auch um die Beiträge, die zu entrichten sind, wenn eine Familie gegründet wird oder die im Alter fällig werden.
Wenn das Einkommen eines privat Versicherten dauerhaft unter die Pflichtversicherungsgrenze sinkt, und damit ist mindestens ein Jahr gemeint, welches auch nachgewiesen werden muss, kann wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden, aber nur, wenn der Versicherte nicht älter als 55 Jahre ist. Diesem Personenkreis bleibt eine Rückkehr in die GKV grundsätzlich verwehrt.
Wer sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht hat befreien lassen, der kann allerdings auch bei geringerem Einkommen nicht mehr zurück, es sei denn, der Versicherte wird arbeitslos. Dabei gehen dem Versicherten die angesparten Altersrückstellungen in der PKV jedoch verloren. Neue Regelungen des Gesetzgebers ermöglichen auch, dass die Agentur für Arbeit die Beiträge für die private Krankenversicherung übernimmt, das setzt jedoch voraus, dass der Betroffene bereits seit fünf Jahren Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist. Ähnliche Regelungen gibt es auch für die über 55-jährigen privat Versicherten.
Selbstständige und Freiberufler, die den Wechsel in die private Krankenversicherung vollzogen haben, können solange sie ihre Tätigkeit ausüben, nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Dabei hat sich der Gesetzgeber selbstverständlich auch etwas gedacht. Wer in jungen Jahren von den niedrigen Kosten der privaten Krankenversicherung profitiert, der soll nicht ohne Weiteres, wenn es sich die persönliche Situation zu seinen Ungunsten verändert, wieder in die gesetzliche Versicherung wechseln und dann wieder von der Solidargemeinschaft profitieren können. Deshalb sollte dieser entscheidende Schritt wirklich immer wohl überlegt sein. Es geht nicht um einige Hundert Euro, die heute gespart werden können, es geht auch um die Beiträge, die zu entrichten sind, wenn eine Familie gegründet wird oder die im Alter fällig werden.
Wenn das Einkommen eines privat Versicherten dauerhaft unter die Pflichtversicherungsgrenze sinkt, und damit ist mindestens ein Jahr gemeint, welches auch nachgewiesen werden muss, kann wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden, aber nur, wenn der Versicherte nicht älter als 55 Jahre ist. Diesem Personenkreis bleibt eine Rückkehr in die GKV grundsätzlich verwehrt.
Wer sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht hat befreien lassen, der kann allerdings auch bei geringerem Einkommen nicht mehr zurück, es sei denn, der Versicherte wird arbeitslos. Dabei gehen dem Versicherten die angesparten Altersrückstellungen in der PKV jedoch verloren. Neue Regelungen des Gesetzgebers ermöglichen auch, dass die Agentur für Arbeit die Beiträge für die private Krankenversicherung übernimmt, das setzt jedoch voraus, dass der Betroffene bereits seit fünf Jahren Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist. Ähnliche Regelungen gibt es auch für die über 55-jährigen privat Versicherten.
Selbstständige und Freiberufler, die den Wechsel in die private Krankenversicherung vollzogen haben, können solange sie ihre Tätigkeit ausüben, nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
